BEWERBUNG

Prof. Dipl.-Ing. Peter Litzlbauer, R 212 und AM Dipl.-Ing. Pan Zou, R 212, Architektenbau, Telefon 0711-28440-200

Termine BA-Studien- u. Mappenberatung
sowie Prüfungsausschuss BA und MA

April 2013
Mittwoch, den 10.04.13 18.00 Uhr
Freitag, den 26.04.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Mai 2013
Freitag, den 17.05.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 31.05.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Juni 2013
Freitag, den 07.06.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 21.06.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Juli 2013
Freitag, den 05.07.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 12.07.13 16.00 bis 18.00 Uhr
Freitag, den 26.07.13 16.00 bis 18.00 Uhr

Oben stehende Termine nach Anmeldung im Sekretariat
Frau Bahn mail: arcdesign (at) abk-stuttgart.de

Termine als PDF


Bitte kontaktieren Sie Prof. Schmutz e.schmutz@abk-stuttgart.de
sowie seinen Assistenten Herrn Dipl.-Ing. Florian van het Hekke, R 108, Telefon 0711-28440-190 email f.vanhethekke (at) abk-stuttgart.de

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Wir nehmen im Masterprogramm 2 x im Jahr, also jedes Semester StudentInnen auf. Bewerbungen sind jeweils zum Wintersemester und Sommersemester möglich.


Die Bewerbungsfrist erfahren Sie auf der allgemeinen Homepage der Kunstakademie Stuttgart,
http://www.abk-stuttgart.de >Bewerbung >Bewerbungstermine

Sie finden den Link zu unserer online-Registrierung für Bewerber unter

www.abk-stuttgart.de, >Bewerbung >Bewerbungsmodalitäten

Für die Bewerbung zum MA ist ein abgeschlossenes BA-Studium in Architektur oder in einer eng verwandten Disziplin oder ein abgeschlossenes Diplomstudium erforderlich.

Ein Studium an der Kunstakademie ist nur möglich nach Bestehen der Aufnahmeprüfung und der Mappenprüfung. Die Mappe sollte aus einem Portfolio bestehen mit architektonischen Arbeiten (Studienzeit, Mitarbeit an Büroprojekten, eigene Arbeiten – Wettbewerbe, Realisierungsprojekte, künstlerische Zeichnungen, etc.) einzureichen. Format nicht größer als DIN A3.

Wir bieten Mappen- und Studienberatungen an – näheres hier www.architektur.abk-stuttgart.de

Bewerber/innen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, müssen zusätzlich den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bzw. ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache erbringen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung (DSH) bzw. Test DaF.

Weitergehende Fragen zur Sprachprüfung beantwortet das Studentensekretariat

Frau Afani und Herr Rummel, e-mail: afsa (a) abk-stuttgart.de


Um in den BA-Architektur an der Akademie zu wechseln (oder in das 1. Semester einzusteigen), kann man sich immer zum Wintersemester eines jeden Jahres bewerben. Die Bewerbung erfolgt durch Online-Registrierung und das Einsenden der Mappe.

Die Bewerbungsfrist erfahren Sie auf der allgemeinen Homepage der Kunstakademie Stuttgart,
http://www.abk-stuttgart.de >Bewerbung >Bewerbungstermine

Für das Sommersemester ist keine Bewerbung möglich.

Sie finden den Link zu unserer online -Registrierung für Bewerber auf der allgemeinen Homepage der Kunstakademie Stuttgart,

www.abk-stuttgart.de, >Bewerbung >Bewerbungsmodalitäten

Für ein Studium an der Kunstakademie ist der Nachweis der künstlerischen Eignung erforderlich, dieser erfolgt durch die Abgabe einer Bewerbungsmappe, sowie der Teilnahme an einer künstlerischen Prüfung.

Die künstlerische Bewerbungsmappe besteht aus 10 Arbeitsproben in Form von Zeichnungen, Fotos von dreidimensionalen Objekten, etc. mit Entstehungsdatum und mit erläuterndem Text. Das Format ist freigestellt. Die Arbeitsproben müssen nicht im Original eingereicht werden.
Wir bieten Mappenberatungen an. Bitte melden Sie sich für einen Termin an und bringen Sie Ihre Bilder mit.
Näheres finden Sie unter www.architektur.abk-stuttgart.de

Beim Architektur-Studium ist ein Vorpraktikum im Bereich Holz und/oder Metall erforderlich.

Hier das BA_Praktikum_Merkblatt

Der Praktikumsnachweis ist eine Bescheinigung der Schlosserei/Schreinerei/Hochbau Unternehmen mit folgenden Angaben:
- Dauer
- Tätigkeiten

Es gibt die Möglichkeit, sich auch ohne Praktika zu bewerben und den Nachweis bis Studienbeginn vorzulegen.

Bewerber/innen des BA Studiengangs, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, müssen den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bzw. ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache erbringen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung (DSH) bzw. Test DaF.

Darüber hinaus ist auch für ausländische Studienbewerber/innen ein Abiturzeugnis erforderlich, das vor Einreichung der Bewerbung »zur Feststellung der Gleichwertigkeit« mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife (Abitur) vorab dem Prüfungsamt der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart, vorgelegt wird. Weitergehende Fragen zur Sprachprüfung und zur Abituranerkennung beantwortet das Studentensekretariat, Frau Afani und Herr Rummel, e-mail: afsa (a) abk-stuttgart.de


Bitte bewerben Sie sich bis zum 30.06. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.01. eines jeden Jahres für das Sommersemester als Gasthörer bei folgenden Professoren des Studiengangs Architektur:

Stadt_Gebäude

Prof. Dipl.-Ing. MSc Andreas Quednau

(Klasse für Entwerfen Architektur/Öffentliche Bauten und Räume)

Prof. Dipl.-Ing. Nico Fritz

(Klasse für Architektur und Typologie)

Prof. Dipl.-Ing. Mark Blaschitz

(Klasse für Architektur und Wohnen)

Medien_Theorie

Prof. Dipl.-Ing., MSc Tobias Wallisser

(Klasse für Innovative Bau- und Raumkonzepte)

Prof. Dr.-Ing. Sokratis Georgiadis

(Klasse für Architektur- und Designgeschichte, Architekturtheorie)

Prof. Dipl.-Ing. Annett Zinsmeister

(Klasse für Grundlagen der Gestaltung / Experimentelles Entwerfen)

Design_Technologie

Prof. Dipl.-Ing. Eduard Schmutz

(Klasse für Architektur und Design)

Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann

(Klasse für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre)

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Rudolph

(Klasse für Architektur und Gebäudetechnologie)

Prof. Dipl.-Ing. Peter Litzlbauer

(Klasse für Raum, Möbel und Material)

Zur Absprache, ob Sie in der jeweiligen Klasse aufgenommen werden können, treten Sie bitte direkt mit dem Professor, in dessen Klasse Sie Gasthörer werden möchten, in Kontakt. Bitte senden Sie unaufgefordert k e i n e Bewerbungsunterlagen online. Nachdem Sie ein Zusage haben, füllen Sie den Gasthörerantrag aus, der im Fachgruppensekretariat Architektur erhältlich ist und legen Sie einen Lebenslauf, ein Foto, und ein Schreiben über ihre Beweggründe bei.

Der Klassenleiter entscheidet aufgrund ihrer Qualifikation und den Kapazitäten über eine Aufnahme für ein Semester, mit optionaler Verlängerung auf ein Jahr (ein Stipendium ist keine Aufnahmegarantie).


Für Einstufungen und Beratungen für Hochschulwechser ist der Prüfungsausschuss, Prof. Litzlbauer zuständig.

Die Sprechzeiten sind jeden Donnerstag während der Vorlesungszeit von 16.00 bis 18.00 Uhr in Raum 212, Architektenbau.

Um in den BA-Architektur an der Akademie zu wechseln, gelten die gleichen Bedingungen wie für alle Bewerber. Nach Bestehen der Aufnahmeprüfung kann dann eine Einstufung durch den Prüfungsausschuss erfolgen. Für die BA-Bewerbung ist Folgendes notwendig.

Sie können sich regulär bewerben zum Wintersemester

Sie finden unser Online Formular für Bewerber auf http://www.abk-stuttgart.de, Unterpunkt Bewerbungsmodalitäten.

Für ein Studium an der Kunstakademie ist der Nachweis der künstlerischen Eignung erforderlich, dieser erfolgt durch die Abgabe einer Bewerbungsmappe, sowie der Teilnahme an einer künstlerischen Prüfung.

Die künstlerische Bewerbungsmappe besteht aus 10 Arbeitsproben in Form von Zeichnungen, Fotos von dreidimensionalen Objekten, etc. mit Entstehungsdatum und mit erläuterndem Text. Das Format ist freigestellt. Die Arbeitsproben müssen nicht im Original eingereicht werden.
Wir bieten Mappenberatungen an. Bitte melden Sie sich für einen Termin an und bringen Sie Ihre Bilder mit.
Näheres finden Sie unter www.architektur.abk-stuttgart.de

Hier im Haus gibt es auch Mappenberatungen. Die Termine erfahren Sie hier.

An der Kunstakademie ist für den Studiengang BA Architektur ein 3-monatiges Vorpraktikum erforderlich.

Hier das Merkblatt Praktikum zum Download: BA_Praktikum_Merkblatt

Der Praktikumsnachweis ist eine Bescheinigung mit folgenden Angaben:

- Dauer

- Tätigkeiten

Sie können sich auch ohne Praktika bewerben und dies dann bis Studienbeginn vorlegen.

Bewerber/innen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind, müssen zusätzlich den Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse bzw. ein Zeugnis über bestandene Prüfungen in der deutschen Sprache erbringen. Der Nachweis erfolgt durch das Bestehen einer deutschen Sprachprüfung (DSH) bzw. Test DaF.

Darüber hinaus müssen ausländische Studienbewerber/innen, die ein Abiturzeugnis besitzen,vor Einreichung ihrer Bewerbung dieses Zeugnis »zur Feststellung der Gleichwertigkeit« mit der deutschen allgemeinen Hochschulreife (Abitur) zuerst der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart, Prüfungsamt, Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart, vorlegen.

Weitergehende Fragen zur Sprachprüfung und zur Abituranerkennung beantwortet das Studentensekretariat,

Frau Afani und Herr Rummel, e-mail: afsa (a) abk-stuttgart.de